Datum: 20.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:38 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung zum Bau einer Lagerhalle in Schönbrunn a.Lusen
2 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Kirchl
3 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
4 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
5 Informationen des Bürgermeisters
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
21.03.2024

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1. Antrag auf Baugenehmigung zum Bau einer Lagerhalle in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  2. anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
  3. Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden,
f)        die nicht asphaltierte Zufahrt zum Baugrundstück vom Bauwerber auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
g)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö beschließend 3
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4. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö beschließend 4
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5. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö 5
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6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 38. Sitzung des Bauausschusses 20.03.2024 ö 6
Datenstand vom 28.03.2024 07:47 Uhr