Datum: 16.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kapfham
2 Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zur Ergänzung einer Stützwand in Hohenau
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle und einer Dreifachgarage in Raimundsreut
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Aufteilung in zwei Wohneinheiten in Schönbrunn a.Lusen
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, zweier Dachgauben und zur Vergrößerung des Windfangs mit Eingangsüberdachung in Schönbrunn a.Lusen
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Pferdestalls in Schönbrunn a.Lusen
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Lagerraums an die bestehende Schreinerei in Kirchl
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lagerhalle für forstwirtschaftliche Gerätschaften in Haag
9 Antrag auf Abweichung von den Festsetzugen der Außenbereichssatzung wegen der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen
10 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Haslach"; Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
11 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
12 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
13 Informationen des Bürgermeisters
14 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
17.04.2025

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1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass: 
a)        Das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern.
b)        Die Entwässerungsleitung im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett voneinander getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird und für die jeweiligen Entwässerungsleitungen vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze entsprechende Kontrollschächte errichtet werden. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen. 
c)        Anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Abwassernetz gelangt, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig versickert bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist, oder ordnungsgemäß in das öffentliche Regenwassernetz eingeleitet wird. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.
d)        Anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zur Ergänzung einer Stützwand in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle und einer Dreifachgarage in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass: 
a)        Anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Grünflächenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Aufteilung in zwei Wohneinheiten in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass: 
a)        Anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, zweier Dachgauben und zur Vergrößerung des Windfangs mit Eingangsüberdachung in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Pferdestalls in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Lagerraums an die bestehende Schreinerei in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass: 
a)        Anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Grünflächenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.


GRM Wittmann ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lagerhalle für forstwirtschaftliche Gerätschaften in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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9. Antrag auf Abweichung von den Festsetzugen der Außenbereichssatzung wegen der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 9

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen hinsichtlich einer Aufschüttung von 2,72 m an der Südostseite aufgrund des an diesem Standort sehr abschüssigen Geländes zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Haslach"; Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 10

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Informationen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, nach Bewertung der öffentlichen und privaten Belange diese gegeneinander sowie untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Haslach“ erfolgt gemäß dem beigefügten Abwägungsprotokoll.
Das Planungsbüro Breinl aus Reisbach wird beauftragt, die aus der Abwägung resultierenden Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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11. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 11
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12. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 12
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13. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö 13
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14. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö 14
Datenstand vom 24.04.2025 07:40 Uhr