Datum: 08.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Kapfham
2 Besprechung bezüglich einer Oberflächengestaltung der Gehwege zur geplanten Friedhofsanierung in Schönbrunn a. Lusen
3 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
4 Informationen des Bürgermeisters
5 Tektur Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl.
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, dass der Antrag auf Vorbescheid von Benedikt Sammer, Kirchstraße 15, 94481 Grafenau auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Besprechung bezüglich einer Oberflächengestaltung der Gehwege zur geplanten Friedhofsanierung in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Oberflächenbelag mit Granitpflaster wird an entsprechende Fachfirmen zur Ausschreibung übergeben. Die Granitart und die Wegegestaltung wird in der Ausschreibung erörtert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö beschließend 3
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4. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö 4
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5. Tektur Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        vom Bauwerber die Zufahrt auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
e)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 08.10.2019 ö 6
Datenstand vom 04.11.2019 09:04 Uhr