Datum: 30.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2019
2 Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH; Feststellung Jahresabschluss 2018, Vortrag Jahresüberschuss 2018, Entlastung Geschäftsführung, Entlastung Aufsichtsrat, Beauftragung Jahresabschluss 2019, Zustimmung Wirtschaftsplan 2020, Zustimmung Marketingplan 2020
3 Verein Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald e.V.; Entlastung Vorstand, Zustimmung Sockelumlage 2020, Verwaltungsumlage 2019 und Beitrags- und Umlageordnung 2020
4 Kreisstraße FRG 16; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Hohenau und Kirchl
5 Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Neuraimundsreut-Süd"; Aufstellungsbeschluss
6 Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9; Änderungsbeschluss
7 Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kapfham-Süd"; Aufstellungsbeschluss
8 Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10; Änderungsbeschluss
9 Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchl-Ost" - Aufstellungsbeschluss
10 Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 - Aufstellungsbeschluss
11 Bauleitplanung der Stadt Grafenau - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
11.1 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reismühle-Süd" mit Deckblatt Nr. 2
12 Bauleitplanung der Stadt Grafenau - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
12.1 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Feriendorfes Grafenau mit Deckblatt Nr. 43
12.2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Feriendorf Grafenau" mit integriertem Grünordnungsplan
13 Informationen des Bürgermeisters
13.1 Projektvorstellung "Quervernetzung Grünes Band" - Vernetzungsgebiet Innerer Bayerischer Wald
13.2 Hinterglasbildmuseum; Einweihung, Eröffnung und Tag der offenen Tür
13.3 Turnhalle Schönbrunn a.Lusen - Sanierung im Rahmen des Klimaschutzmanagements
14 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
14.1 Bauantrag auf Errichtung einer Doppelgarage in Kirchl
14.2 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen
14.3 Brief bezüglich der in Kirchl gefällten Bäume
14.4 Max-Manuel Schröder, Kapfham 42, 94545 Hohenau

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1. Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 1

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau werden die im Rahmen der Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses genannten überplanmäßigen Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH; Feststellung Jahresabschluss 2018, Vortrag Jahresüberschuss 2018, Entlastung Geschäftsführung, Entlastung Aufsichtsrat, Beauftragung Jahresabschluss 2019, Zustimmung Wirtschaftsplan 2020, Zustimmung Marketingplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 2

Beschluss 1

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass über die Beschlüsse in ihrer Gesamtheit abgestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 mit einer Bilanzsumme von 355.449,15 Euro wird zugestimmt.

2. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 37.131,73 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

4. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.

5. Der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Matzeder * Kanamüller & Kollegen GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zugestimmt.

6. Dem Wirtschaftsplan der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH für das
    Jahr 2020 wird zugestimmt.

7. Dem Marketingplan der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald GmbH für das
    Jahr 2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Verein Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald e.V.; Entlastung Vorstand, Zustimmung Sockelumlage 2020, Verwaltungsumlage 2019 und Beitrags- und Umlageordnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 3

Beschluss 1

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass über die Beschlüsse in ihrer Gesamtheit abgestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Gemeinderat Hohenau stimmt der Entlastung des gesamten Vorstandes des Vereins Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald e. V. zu.

2. Der Sockelumlage für das Jahr 2020 mit einem Umfang von 510.000 € wird zugestimmt.

3. Der Verwaltungsumlage für das Jahr 2019 mit einem Umfang von 100.000 € wird zugestimmt.

4. Der Beitrags- und Umlageordnung 2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Kreisstraße FRG 16; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Hohenau und Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau genehmigt die Niederschrift über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Hohenau und Kirchl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Neuraimundsreut-Süd"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Neuraimundsreut-Süd“, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 1344 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von ca. 0,67 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:5.000):

Im Norden:        von FlStNr. 1345
Im Westen:        von FlStNrn. 1346 und 1346/1
Im Süden:        von FlStNr. 1343
Im Osten:        von FlStNr. 1362
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Neuraimundsreut-Süd durch Deckblatt Nr. 9 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet („SO Photovoltaik“).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr. 1344 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von 6.659 qm, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:5.000):

Im Norden:        von FlStNr. 1345
Im Westen:        von FlStNrn. 1346 und 1346/1
Im Süden:        von FlSt. Nr. 1343
Im Osten:        von FlStNr. 1362
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kapfham-Süd"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kapfham-Süd“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 707 der Gemarkung Wasching mit einer Fläche von ca. 1,2 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:2.000):

Im Norden:        von FlStNr. 705/2 der Gemarkung Wasching
Im Westen:        von FlStNrn. 576 der Gemarkung Neudorf
Im Süden:        von FlStNr. 717 der Gemarkung Wasching
Im Osten:        von FlStNr. 708 der Gemarkung Wasching.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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8. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Kapfham-Süd durch Deckblatt Nr. 10 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet („SO Photovoltaik“).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 707 der Gemarkung Wasching mit einer Fläche von ca. 1,2 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:2.000):

Im Norden:        von FlStNr. 705/2 der Gemarkung Wasching
Im Westen:        von FlStNrn. 576 der Gemarkung Neudorf
Im Süden:        von FlStNr. 717 der Gemarkung Wasching
Im Osten:        von FlStNr. 708 der Gemarkung Wasching.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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9. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchl-Ost" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchl-Ost“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 760 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von ca. 1,3 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:2.000):

Im Norden:        von FlStNr. 562
Im Westen:        von FlStNrn. 757 und 759
Im Süden:        von FlStNr. 671
Im Osten:        von FlStNr. 761
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 10

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Kirchl-Ost durch Deckblatt Nr. 11 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet („SO Photovoltaik“).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr. 760 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von 1,3 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:5.000):

Im Norden:        von FlStNr. 562
Im Westen:        von FlStNrn. 757 und 759
Im Süden:        von FlStNr. 671
Im Osten:        von FlStNr. 761
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau .
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung der Stadt Grafenau - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 11
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11.1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reismühle-Süd" mit Deckblatt Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 11.1

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Reismühle-Süd“ mit Deckblatt Nr. 2 der Stadt Grafenau Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung der Stadt Grafenau - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 12
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12.1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Feriendorfes Grafenau mit Deckblatt Nr. 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 12.1

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Feriendorfes Grafenau mit Deckblatt Nr. 43 der Stadt Grafenau Einv erständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12.2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Feriendorf Grafenau" mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 12.2

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriendorf Grafenau“ mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Grafenau Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 13
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13.1. Projektvorstellung "Quervernetzung Grünes Band" - Vernetzungsgebiet Innerer Bayerischer Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 13.1
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13.2. Hinterglasbildmuseum; Einweihung, Eröffnung und Tag der offenen Tür

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 13.2
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13.3. Turnhalle Schönbrunn a.Lusen - Sanierung im Rahmen des Klimaschutzmanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 13.3
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14. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 14
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14.1. Bauantrag auf Errichtung einer Doppelgarage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 14.1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14.2. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 14.2

Beschluss

Seitens des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, den genannten Abweichungen zuzustimmen und das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14.3. Brief bezüglich der in Kirchl gefällten Bäume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 14.3
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14.4. Max-Manuel Schröder, Kapfham 42, 94545 Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 14.4
Datenstand vom 01.03.2020 14:42 Uhr