Datum: 10.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Neuerrichtung eines Stahlgittermastens zur Aufnahme von Funkantennen in Kapfham
2 Bauantrag auf Anbau von zwei Geräteschuppen an ein Hauptgebäude in Schönbrunn a.Lusen
3 Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle in Kirchl
4 Bauantrag auf Neubau einer Garage in Buchbberg
5 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Haag
6 Bauantrag auf Errichtung eines Bewegungsplatzes mit Überdachung in Schönbrunn a.Lusen
7 Bauantrag auf Umbau einer bestehenden Dachgeschoss Wohnung in Hohenau
8 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Saulorn
9 Bauantrag auf Anbau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager und Maschinenhalle an eine bestehende Lagerhalle in Eppenberg
10 Bauantrag auf Errichtung von 3 Schleppdachgauben und Neubau eines Carports in Kirchl
11 Tektur Antrag auf Errichtung von zwei Doppelgaragen in Kirchl
12 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses in Hohenau
13 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Haag.
14 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen
15 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
16 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
16.1 Anfrage von GRM Weber Helmut hinsichtlich der Probleme bei der Oberflächenwasserableitung in Saldenau
17 Informationen des Bürgermeisters

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1. Bauantrag auf Neuerrichtung eines Stahlgittermastens zur Aufnahme von Funkantennen in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 1

Beschluss 1

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

Da man sich jedoch nicht grundsätzlich neuer Technologien verschließen möchte, soll in Absprache mit der Stadt Grafenau die Durchführung einer Infoveranstaltung mit dem Netzbetreiber und dem Landesamt für Umwelt LfU organisiert und hier auch ein Alternativstandort besprochen werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Anbau von zwei Geräteschuppen an ein Hauptgebäude in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau einer Garage in Buchbberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Errichtung eines Bewegungsplatzes mit Überdachung in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Umbau einer bestehenden Dachgeschoss Wohnung in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag auf Anbau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager und Maschinenhalle an eine bestehende Lagerhalle in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Niemetz Josef ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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10. Bauantrag auf Errichtung von 3 Schleppdachgauben und Neubau eines Carports in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Tektur Antrag auf Errichtung von zwei Doppelgaragen in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Haag.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        dass zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage, evtl. durch Einbau einer Hebeanlage,  angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö beschließend 15
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16. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö 16
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16.1. Anfrage von GRM Weber Helmut hinsichtlich der Probleme bei der Oberflächenwasserableitung in Saldenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö 16.1
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17. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 40. Sitzung des Bauausschusses 10.03.2020 ö 17
Datenstand vom 01.04.2020 07:35 Uhr