Datum: 18.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a.Lusen
2 Bauantrag auf Erneuern und Heben des Dachstuhles an einem bestehenden Wohnhaus in Schönbrunn a.Lusen mit neuem Zugang zum Dachgeschoss
3 Bauantrag auf Errichtung einer Gartenmauer in Weidhütte
4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kapfham
5 Besichtigung der beiden Wohnungen im gemeindlichen Gebäude, Haager Weg 2, 94545 Hohenau, wegen Erneuerung der Fenster; Beratung und Beschlussfassung über den Zeitpunkt des Einbaus
6 Informationen des Bürgermeisters
6.1 Mitteilung über die genehmigten Bauvorhaben
6.2 Antrag auf Nutzung einer öffentlichen Fläche in Hohenau
6.3 Abfließende Straßenoberflächenwasser in Kirchl/Siedlung von der Kreisstraße "FRG 16" in den Einmündungsbereich der Gemeindestraße mit Fl.St.Nr. 595 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen
7 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass


a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht von der Gemeinde Hohenau sichergestellt wird. Der anwesende Zuhörer, Berger Stefan, ist mit dieser Auflage einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Erneuern und Heben des Dachstuhles an einem bestehenden Wohnhaus in Schönbrunn a.Lusen mit neuem Zugang zum Dachgeschoss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung einer Gartenmauer in Weidhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Abstand der Gartenmauer zur gemeindlichen Grundstücksgrenze mind. 0,5 m beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass


a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Besichtigung der beiden Wohnungen im gemeindlichen Gebäude, Haager Weg 2, 94545 Hohenau, wegen Erneuerung der Fenster; Beratung und Beschlussfassung über den Zeitpunkt des Einbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dass man vor dem Einbau der Fenster über die künftige Verwendung des Gebäudes sprechen soll . Es besteht daher Einverständnis, dass diese Angelegenheit in der GR-Sitzung am 30.06.2016 behandelt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö 6
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6.1. Mitteilung über die genehmigten Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 6.1
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6.2. Antrag auf Nutzung einer öffentlichen Fläche in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö vorberatend 6.2

Beschluss

Seitens des Bauausschusses wird dem Gemeinderat Hohenau empfohlen, dass Gais Josef der Grünstreifen zwischen seinem Anwesen, Dorfplatz 14 und den öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Errichtung einer Mauer mit Granitblöcken oder Gabionen soll geprüft werden, ob es im Winter keine Probleme mit der Schneeräumung gibt. Gais Josef soll daher eine genauere Planung hinsichtlich der Gestaltung dieser Fläche vorlegen. Der Bauausschuss wäre auch mit dem Verkauf dieser Fläche an Gais Josef einverstanden. Von der Verwaltung soll diese Option geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.3. Abfließende Straßenoberflächenwasser in Kirchl/Siedlung von der Kreisstraße "FRG 16" in den Einmündungsbereich der Gemeindestraße mit Fl.St.Nr. 595 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö beschließend 6.3
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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 18.05.2016 ö 7
Datenstand vom 23.09.2019 11:05 Uhr