Datum: 16.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ergänzungssatzung "Raimundsreut Süd-Ost"
1.1 Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
1.2 Satzungsbeschluss
2 Ergänzungssatzung "Schönbrunnerhäuser Süd-Ost"
2.1 Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
2.2 Satzungsbeschluss
3 Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"; Aufstellungsbeschluss
4 Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle an eine best. Halle zur Saison-Einlagerung von Reifen und Felgen in Haslach
5 Antrag auf Vorbeischeid auf Errichtung eines Bewegungsplates für Pferde in Weidhütte
6 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in Schönbrunn a. Lusen
7 Bauantrag auf Abbruch einer Scheune und Anbau an bestehendes Wohnhaus in Raimundsreut
8 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Hohenau
9 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohenau
10 Bauantrag auf Errichtung eines Carports und einer Garage in Raimundsreut
11 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Saldenau
12 Antrag nach § 4 BImSchG wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas.
13 Antrag nach § 16 BImSchG, wegen wesentlichen Änderungen der bestehenden Anlagen zur Verwertung von Gülle.
14 Antrag nach § 4 BImSchG der Bioenergie Süd GmbH &Co.Hohenau KG, Schönbrunnerhäuser, wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas (=Erweiterung des baurechtlich genehmigten Satelitenstandortes) in Schönbrunn a.Lusen.
15 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
16 Informationen des Bürgermeisters
16.1 Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses in Hohenau; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
16.2 Bauantrag auf Neubau einer Scheune mit Garagen in Weidhütte; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
16.3 Bauantrag auf Errichtung eines überdachten Freisitzes in Neuraimmundsreut; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
17 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
17.09.2020

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1. Ergänzungssatzung "Raimundsreut Süd-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 1
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1.1. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss 1

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp, SG 41 vom 27.07.2020

Von Seiten der Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp werden keine Einwände aus stadt- und regionalplanerischer Sicht gegenüber der Ergänzungssatzung „Raimundsreut Süd-Ost“ vorgebracht. Der Hinweis, dass ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Übergangs in die freie Landschaft gelegt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. 
Durch die in der Satzung bereits vorgesehene Pflanzung von 6 Obstbäumen im Übergang zur freien Landschaft (Ausgleichsmaßnahme) wird diese Anforderung entsprechend erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Technischer Umweltschutz vom 24.06.2020

Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Gemeinde Hohenau ist die geplante Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit darüber liegender Wohnung nicht mit relevanten Schallemissionen verbunden. In der Begründung zur Ergänzungssatzung wird außerdem darauf hingewiesen, dass aufgrund der gegendtypischen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit periodisch auftretenden Geräusch-, Geruchs- und Staubemissionen zu rechnen ist und dass diese von den künftigen Bewohnern des im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gelegenen Baugrundstücks zu dulden sind. 
Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Untere Naturschutzbehörde vom 22.07.2020

Der Hinweis auf die Lage des Baufensters innerhalb des Wiesenbrütergebietes „Schönbrunn VI“ wird zur Kenntnis genommen. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wird der Eingriff als nicht erheblich angesehen und der Satzung wird zugestimmt. In der Begründung zur Ergänzungssatzung „Raimundsreut Süd-Ost“ wird bereits auf die Lage innerhalb der Wiesenbrüterkulisse hingewiesen. 
Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreiseigener Tiefbau vom 06.07.2020

Der Hinweis, dass eventuell notwendige Schallschutzmaßnahmen einschl. Lärmberechnungen auf Kosten des Bauwerbers durchzuführen sind, wird zur Kenntnis genommen. 
Aus Sicht der Gemeinde Hohenau ist im vorliegenden Fall keine Lärmproblematik im Zusammenhang mit der Kreisstraße FRG 44 gegeben, da das Baufenster einen Abstand von über 30 m zur Kreisstraße aufweist und zudem von dem zwischen Baufeld und Straße liegenden Bestandsgebäude Haus-Nr. 58 mit Garage weitgehend abgeschirmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Ergänzungssatzung „Raimundsreut Süd-Ost“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Ergänzungssatzung "Schönbrunnerhäuser Süd-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 2
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2.1. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 27.07.2020
Die Anregungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden zur Kenntnis genommen. Eine Festsetzung von Baufenstern und Nutzungsvorgaben wird von Seiten der Gemeinde Hohenau nicht für notwendig erachtet. Eine Entwicklung von innen nach außen ist gegeben, da östlich der Einfahrt Fl.St.Nr. 1172 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen, eine Ausstellungshalle als Betriebserweiterung für die bestehende Schreinerei geplant ist. Die Ausstellungshalle soll sinnvollerweise in direkter räumlicher Benachbarung zur bestehenden Schreinerei angeordnet werden. Das Betriebsleiter-Wohnhaus für den landwirtschaftlichen Betrieb ist östlich der Ausstellungshalle an der Zufahrt zum nördlich gelegenen Stallgebäude vorgesehen. 
An der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 27.05.2020 wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp, SG 41 vom 27.07.2020
Die Anregungen von Seiten der Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp werden zur Kenntnis genommen. An der Ergänzungssatzung in Fassung vom 27.05.2020 wird jedoch festgehalten, da die einbezogenen Flächen aus Sicht der Gemeinde Hohenau durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind und durch die geplante Bebauung (Ausstellungshalle im Südwesten, Betriebsleiter-Wohnhaus im Südosten) eine Entwicklung von innen nach außen gewährleistet ist.Der Hinweis, dass ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Übergangs in die freie Landschaft gelegt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. 
Die in der Satzung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Pflanzung von Obstbäumen ist geeignet, eine entsprechende Eingrünung der Baufelder zur freien Landschaft hin zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Technischer Umweltschutz vom 27.07.2020
Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. 
Aus Sicht der Gemeinde Hohenau sind aufgrund der geplanten Errichtung einer Ausstellungshalle als Ergänzung zu dem bestehenden Schreinereibetrieb sowie die Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses keine relevanten Schallemissionen zu erwarten. Im Falle anderen Vorhabens bezogener Betriebsnutzungen sind entsprechende Nachweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. 
Änderungen an der Satzung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Regierung von Niederbayern vom 29.07.2020
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau ist weitgehend abgeschlossen.
Die im Rahmen dieser Ergänzungssatzung in den Innenbereich einbezogenen Flächen sind aus Sicht der Gemeinde Hohenau durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Außerdem ist durch die geplante Bebauung (Ausstellungshalle im Südwesten, Betriebsleiter-Wohnhaus im Südosten) eine Entwicklung von innen nach außen gewährleistet. 
An der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 27.05.2020 wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Ergänzungssatzung „Schönbrunnerhäuser Süd-Ost“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB, eine Ergänzungssatzung „Schönbrunn am Lusen West“ für den 5995 m²  großen Geltungsbereich auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.St.Nr. 825 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat der Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle an eine best. Halle zur Saison-Einlagerung von Reifen und Felgen in Haslach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbeischeid auf Errichtung eines Bewegungsplates für Pferde in Weidhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Abbruch einer Scheune und Anbau an bestehendes Wohnhaus in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        dass zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Seitens des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Garage und Wohnhaus außerhalb der Baugrenze, Garage nicht höhengleich, Dachüberstand von 1,10 m) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Bauantrag auf Errichtung eines Carports und einer Garage in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Saldenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag nach § 4 BImSchG wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dem Antrag nach § 4 BImSchG wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag nach § 16 BImSchG, wegen wesentlichen Änderungen der bestehenden Anlagen zur Verwertung von Gülle.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dem Antrag nach § 16 BImSchG zur Verwertung von Gülle, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Antrag nach § 4 BImSchG der Bioenergie Süd GmbH &Co.Hohenau KG, Schönbrunnerhäuser, wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas (=Erweiterung des baurechtlich genehmigten Satelitenstandortes) in Schönbrunn a.Lusen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dem Antrag nach § 4 BImSchG wegen Neuerrichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas (=Erweiterung des baurechtlich genehmigten Satelitenstandortes) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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15. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 15
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16. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö 16
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16.1. Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses in Hohenau; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 16.1
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16.2. Bauantrag auf Neubau einer Scheune mit Garagen in Weidhütte; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 16.2
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16.3. Bauantrag auf Errichtung eines überdachten Freisitzes in Neuraimmundsreut; Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 16.3
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17. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö 17
Datenstand vom 09.11.2022 13:10 Uhr