Datum: 04.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung der Stadt Freyung - Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Ferienpark Geyersberg"
2 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 11 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum St. Michael“ im Bereich nördlicher Ortsrand Ringelai; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
3 Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost"; Aufstellungsbeschluss
4 Bauantrag auf Neubau einer Gerätehalle in Schönbrunn a..Lusen
5 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl/Siedlung
6 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines kleinen Wohngebäudes (Chalet) in Kirchl
7 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Kirchl
8 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Saulorn
9 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von 2 Ferienhäusern mit 3 Wohneinheiten in Schönbrunnerhäuser
10 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Bucheck
11 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
12 Informationen des Bürgermeisters
12.1 Bauantrag auf eine Erweiterung am Biogas - Satelitenstandort in Schönbrunn a. Lusen
13 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bauleitplanung der Stadt Freyung - Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Ferienpark Geyersberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Ferienpark Geyersberg“ im Bereich der Grundstücke mit Fl.St.Nrn. 506/6 (Teilfläche), 506/11 und 506/13 jeweils der Gemarkung Ort, Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 11 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum St. Michael“ im Bereich nördlicher Ortsrand Ringelai; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht mit der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 11 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Pflegezentrum St. Michael“ im Bereich nördlicher Ortsrand Ringelai Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB, eine Ergänzungssatzung „Neuraimundsreut Nord-Ost“ für den betreffenden Geltungsbereich auf den Grundstücken mit den Fl.St.Nrn. 1377, 1378 und 1379 jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller, Herr Hitzinger Daniel, zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau einer Gerätehalle in Schönbrunn a..Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl/Siedlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Kniestockerhöhung, Dachziegelfarbe in anthrazit, Einbau von Dachgauben, Garage außerhalb der Baugrenze) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines kleinen Wohngebäudes (Chalet) in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        vom Bauwerber die Zufahrt auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
e)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von 2 Ferienhäusern mit 3 Wohneinheiten in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Bucheck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 11
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12. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö 12
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12.1. Bauantrag auf eine Erweiterung am Biogas - Satelitenstandort in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö beschließend 12.1
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13. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.11.2020 ö 13
Datenstand vom 18.12.2020 07:55 Uhr