Datum: 17.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sporthalle Hohenau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Hohenau; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung
2 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020; Nachtragshaushaltsplan
3 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Neuerlass
4 Zuschussanträge und Mitgliedschaften
5 Antrag des PCV Hohenau auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Kletterblockhauses
6 Antrag des OCV Schönbrunn a.Lusen auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Möbeln und Küchengeräten
7 Bekanntgabe der Anfragen und Wünsche aus den "Bürgerversammlungen"
8 Freiwillige Feuerwehr Hohenau - Saldenau; Festlegung der Zahl der Kommandanten und deren Stellvertreter
9 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Änderung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2021
10 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Änderung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2021
11 Informationen des Bürgermeisters
11.1 Abwasserentsorgung der Gemeinde Hohenau; Errichtung der Pumpstation Haag mit Druckleitung und der Pumpstation Saulorn mit Druckleitung im Jahr 2021
11.2 Raumlufttechnische Anlagen - Bundesförderprogramm
11.3 Erweiterung und Umbau des Kindergartens St. Gunther Schönbrunn a. Lusen; Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG und dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020
11.4 Bayerwaldloipe
11.5 Obdachloser
11.6 Leih-Tabletts
11.7 ILE Wolfsteiner Waldheimat - Vorstandswahlen für Flurneuordnung
11.8 Gewerbesteuerausfälle
12 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
12.1 Danksagung

zum Seitenanfang

1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Hohenau; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 1

Beschluss 1

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 06.11.2020 wurde bekannt gegeben. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Wensauer ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung noch nicht in der Sporthalle anwesend.

Beschluss 2

b) Die Entlastung der festgestellten Ergebnisse zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Wensauer ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung noch nicht in der Sporthalle anwesend. BGM Gais ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

2. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020; Nachtragshaushaltsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 2

Beschluss

2. N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G


DER


G E M E I N D E   H O H E N A U


Landkreis Freyung-Grafenau



für das HHJ 2020



Auf Grund des Art. 68 Abs.1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit neu festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 500.000,00 € um 1.508.000,00 € erhöht und damit auf 2.008.000,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die anderen Punkte der Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung vom 24.09.2020 für das HHJ 2020 bleiben unberührt.


Gemeinde Hohenau
17.12.2020


Josef Gais
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Neuerlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 3

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die neue Mustersatzung übernommen und folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit Anlage (Muster-Verzeichnis der Pauschalsätze zuzüglich Heuwehrgerät, 25 €) erlassen wird:
„Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
 für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die Gemeinde Hohenau erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
S A T Z U N G

§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz
(1)        Die Gemeinde Hohenau erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für
1.        Einsätze,
2.        Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3.        Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
       Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
(2) Die Gemeinde Hohenau erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1.        Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2.        Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,
3.        Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3)        Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4)        Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

§ 2
Schuldner
(1)        Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2)        Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3)        Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.

§ 4
In-Kraft-Treten

  1. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
  2. Mit Ablauf des 31. Dezembers 2020 tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 31. Oktober 2013 außer Kraft.

Hohenau, 17. Dezember 2020
 
Gemeinde Hohenau        (Siegel)

(Unterschrift)
Josef Gais, Erster Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Zuschussanträge und Mitgliedschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 4

Beschluss 1

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Damen- Fußballmannschaft der DJK-SG Schönbrunn a.Lusen ein Zuschuss gewährt wird, da sie sich im geregelten Spielbetrieb – Freizeitliga – befindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Bambini-Tischtennisgruppe der DJK-SG Schönbrunn a.Lusen ein Zuschuss gewährt wird, da sie sich im regulären Spielbetrieb befindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht sowohl mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Vereinen bzw. Institutionen, denen Zuschüsse gewährt werden, als auch mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe der Zuschüsse, insgesamt 7.625,00€, Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit dem Zuschuss für Investitionen des Tennisclubs Hohenau i.H.v. 216,68 €, des SV Hohenau i.H.v. 831,49 € und der Freiwilligen Feuerwehr Schönbrunn a.Lusen i.H.v. 374,50 €, insgesamt 1.422,67 €, Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Restaurierung des Ölgemäldes in der Haslacher Kapelle nicht bezuschusst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Hohenau ab 01.01.2021 Mitglied bei der Bürgerinitiative gegen ein geplantes Atommüllendlager im Saldenburger Granit e.V. zum Jahresbeitrag i.H.v. 50 € wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag des PCV Hohenau auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Kletterblockhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass dem PCV Hohenau für die Anschaffung eines Kletterblockhauses im Jahr 2021 ein Zuschuss i.H.v. 799,54 € gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag des OCV Schönbrunn a.Lusen auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Möbeln und Küchengeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 6

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass dem OCV Schönbrunn a.Lusen für die Anschaffung von Möbeln und Küchengeräten im Jahr 2021 ein Zuschuss i.H.v. 3.990,70 € gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe der Anfragen und Wünsche aus den "Bürgerversammlungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 7
zum Seitenanfang

8. Freiwillige Feuerwehr Hohenau - Saldenau; Festlegung der Zahl der Kommandanten und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 8

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass für die Freiwillige Feuerwehr Hohenau-Saldenau ein Kommandant und zwei Stellvertreter gewählt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Änderung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 9

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Hohenau vom 01.10.2010 und die in der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenau vom 27.10.2016 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 1 Änderungssatzung zur BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 2 Änderungssatzung zur BGS/WAS) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Dr. Schulte Röder, Veitshöchheim) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2021) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Änderung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 10

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Hohenau vom 01.12.2010 und die in der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenau vom 27.10.2016 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 1 Änderungssatzung zur BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a BGS/EWS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 2 Änderungssatzung zur BGS/EWS) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Dr. Schulte Röder, Veitshöchheim) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2021) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Abwasserentsorgung der Gemeinde Hohenau; Errichtung der Pumpstation Haag mit Druckleitung und der Pumpstation Saulorn mit Druckleitung im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.1
zum Seitenanfang

11.2. Raumlufttechnische Anlagen - Bundesförderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.2
zum Seitenanfang

11.3. Erweiterung und Umbau des Kindergartens St. Gunther Schönbrunn a. Lusen; Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG und dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.3
zum Seitenanfang

11.4. Bayerwaldloipe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.4
zum Seitenanfang

11.5. Obdachloser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.5
zum Seitenanfang

11.6. Leih-Tabletts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.6
zum Seitenanfang

11.7. ILE Wolfsteiner Waldheimat - Vorstandswahlen für Flurneuordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.7
zum Seitenanfang

11.8. Gewerbesteuerausfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 11.8
zum Seitenanfang

12. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Danksagung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 17.12.2020 ö 12.1
Datenstand vom 29.01.2021 07:17 Uhr