Neubau einer Garage und Holzlege auf dem Grundstück mit der FlNr. 618/8 der Gemarkung Hohenfels (Adolph-Kolping-Str)
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens des Antragstellers wird der Neubau einer Garage und Holzlege beabsichtigt. Das Vorhaben soll als flachgeneigtes Pultdach errichtet werden. Da die Grundfläche der Garage über 50 m² bemisst, kann das Objekt auch nicht mehr als verfahrensfreies Vorhaben gewährt werden.
Nach Durchsicht der Unterlagen ist die Erschließung des Grundstücks gesichert. Bei Anschluss der Garage an die gemeindliche Entwässerungsanlage ist ein maßstäblicher Entwässerungsplan unverzüglich vorzulegen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles des Marktes Hohenfels und unterliegt der Baugenehmigungspflicht nach Art. 55 ff BayBO i.V.m § 34 BauGB. Das Gebiet ist laut Flächennutzungsplan des Marktes Hohenfels dem Mischgebiet (MI) zuzuordnen.
Die angrenzenden Nachbarn haben Ihr Einvernehmen erteilt.
Nach Meinung der Verwaltung ist das o.g. Vorhaben städtebaulich vertretbar und kann somit gewährt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag hinsichtlich des Neubaus einer Garage und Holzlege auf dem Grundstück mit der FlNr. 618/8 der Gemarkung Hohenfels.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2024 15:13 Uhr