Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Gewerbegebiet Altmühlhausen und Sondergebiet Hackschnitzelservice- und Transporte; Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1/2024. Sitzung des Gemeinderates, 29.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1/2024. Sitzung des Gemeinderates 29.01.2024 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 29.01.2024 gemäß 
§ 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Frist zur Stellungnahme wird auf 14 Tage verkürzt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 07:34 Uhr