Festsetzung der Hebesätze für das Rechnungsjahr 2024
Daten angezeigt aus Sitzung: 2/2024. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 2/2024. Sitzung des Gemeinderates | 26.02.2024 | ö | Beschließend | 14 |
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenlinden beschließt, die Hebesätze für das Rechnungsjahr 2024 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A: 340%
Grundsteuer B: 340%
Gewerbesteuer: 330%
Die in der Hundesteuersatzung festgesetzten Hundesteuersätze sind nicht zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2024 08:58 Uhr