Festsetzung der Hebesätze für das Rechnungsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2/2024. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2024 ö Beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenlinden beschließt, die Hebesätze für das Rechnungsjahr 2024 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A:        340%
Grundsteuer B:        340%
Gewerbesteuer:        330%
Die in der Hundesteuersatzung festgesetzten Hundesteuersätze sind nicht zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 08:58 Uhr