9. Änderung des Flächennutzungsplans - Neubau Kinderhaus - Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2024. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 8/2024. Sitzung des Gemeinderates 29.07.2024 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit den 
beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 29.07.2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.10.2024 08:18 Uhr