Aufstellung der 6.Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Gewerbegebiet Altmühlhausen - Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2/2025. Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 2/2025. Sitzung des Gemeinderates | 27.01.2025 | ö | Beschließend | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Gewerbegebiet Altmühlhausen anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vor-gebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Gewerbegebiet Altmühlhausen in der Fassung vom 27.01.2025 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2025 07:56 Uhr