Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Erschließungsstraße im neuen Baugebiet "Altstockach-Ost"
Daten angezeigt aus Sitzung: 12/2023. Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 12/2023. Sitzung des Gemeinderates | 18.12.2023 | ö | 8 |
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenlinden beschließt, die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Altstockach-Ost“ gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 47 Abs. 2 BayStrWG zur öffentlichen Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gemäß o.g. Sachverhalt zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 07:56 Uhr