Anpassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Hohenlinden (Plakatierungsverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 5/2024. Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 5/2024. Sitzung des Gemeinderates | 27.05.2024 | ö | 12 |
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt auf der Grundlage des Art. 28 i.V.m. Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist, die Plakatierungsverordnung für das Gemeindegebiet Hohenlinden in der Fassung vom 27.05.2024.
Eine Ausfertigung ist Anlage dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2024 13:43 Uhr