Bebauungsplan Nr. 31 - Neubau Kinderhaus - Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2024. Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 8/2024. Sitzung des Gemeinderates 29.07.2024 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Neubau Kinderhaus“ anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Neubau Kinderhaus“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 29.07.2024. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.10.2024 08:18 Uhr