Jahresrechnung 2022 - Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung: 10/2024. Sitzung des Gemeinderates, 28.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 10/2024. Sitzung des Gemeinderates | 28.10.2024 | ö | 12 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Jahresrechnung 2022 die Entlastung, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, zu erteilen. Es gelten die gleichen Abschlusszahlen wie sie bei der Feststellung der Jahresrechnung enthalten sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 07:22 Uhr