Aufstellung der 6.Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Gewerbegebiet Altmühlhausen - Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2/2025. Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2/2025. Sitzung des Gemeinderates 27.01.2025 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Gewerbegebiet Altmühlhausen anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vor-gebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Gewerbegebiet Altmühlhausen in der Fassung vom 27.01.2025 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 07:56 Uhr