Datum: 13.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.04.2023
2 Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München; hier: Beteiligungsverfahren
3 Sachstand Förderung Wärmeplanung

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Umweltausschuss 1/2024. Sitzung des Umweltausschusses 13.05.2024 ö Beschließend 1

Beschluss

Der Umweltausschuss genehmigt hiermit die Niederschrift zur Sitzung des Umweltausschusses -öffentlicher Teil – vom 17.04.2023. 
Änderungen sind nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München; hier: Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Umweltausschuss 1/2024. Sitzung des Umweltausschusses 13.05.2024 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband abzugeben:
Die Energie- und Klimaziele sind ohne Windenergie nicht erreichbar. Die Gemeinde Hohenlinden möchte hierzu ihren Beitrag leisten. 

Kommunale Planungshoheit zwischen den Vorranggebieten bewahren
Die Steuerungsfunktion der Regionalplanung ist nachvollziehbar, um energie- und klimapolitische Ziele in Einklang zu bringen, mit unserer Region und deren Landschaft 
Die Kriterien des Steuerungskonzeptes dürfen aber nicht als Ziele der Raumordnung definiert werden, da sonst die Gefahr besteht, dass kommunale Planungen in der Weißfläche diesen Zielen automatisch entgegenstehen 
Ebenso wenig sollten die Kriterien des Steuerungskonzeptes als Begründung für die vorgeschlagenen Vorranggebiete die Realisierung von Flächennutzungsplanungen behindern. Die Weißfläche sollte „unbelastet“ bleiben, sodass kommunale Bauleitplanung auch in der Weißfläche nicht durch das Steuerungskonzept (freie Sichtkorridore, Alpenpanorama, usw.…) eingeschränkt werden. 
Es soll auf die Ausweisung von Ausschlussgebieten verzichtet werden.
Flächenbeitragswerte nach WindBG sind als Mindestanforderung zu verstehen. Im Sinne des Positivplanungsansatzes müssen zusätzliche Ausweisungen durch kommunale Planungsträger möglich sein (vgl. § 249 Abs. 2 und 4 BauGB). 

Situation im Landkreis Ebersberg 
Das Vorranggebiet im Ebersberger Forst ist das größte zusammenhängende in der ganzen Region und trägt mit über 20 % zur insgesamten Flächenkulisse bei. 
Dem kommunalen Willen mit einer Realisierung von maximal fünf WEA in diesem Gebiet ist Rechnung zu tragen. Für die Klimaziele des Landkreises (aber auch darüber hinaus) ist es umso bedeutender, dass Potenzialflächen in der Weißfläche im restlichen Landkreisgebiet durch Bauleitplanung für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden können. 

Die Vorrangfläche auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenlinden soll so verringert werden, dass maximal drei Windkraftanlagen errichtet werden können. Das Gebiet soll sich am südlichen Ende, angrenzend an das Gemeindegebiet Ebersberg, befinden. Die Argumente sind entsprechend der Diskussion im Umweltausschuss vorzubringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Sachstand Förderung Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Umweltausschuss 1/2024. Sitzung des Umweltausschusses 13.05.2024 ö 3

Beschluss

keine Beschlussfassung erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2025 07:32 Uhr