Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer zur Befestigung der Einfahrt und des Garagefundamentes auf Fl.Nr. 1245/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 29.06.2021 | ö | beschließend | 13 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Stützmauer zur Befestigung der Einfahrt und des Garagenfundaments auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1245/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ in Bezug auf die Sockelhöhe. Die Stützmauer soll mit einer Höhe von max. 0,85 m errichtet werden. Am tiefsten Punkt 0,35 m. Laut Bebauungsplan ist eine Sockelhöhe über der Straßen- bzw. Gehsteigoberkante von höchstens 0,15 m zulässig.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ nicht zugestimmt wird. Die bestehende Stützmauer kann verbleiben, wenn sie als Fundament für die Garage, wie im Eingabeplan dargestellt, verwendet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.07.2021 07:36 Uhr