Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet "GE West" - Genehmigung des Entwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 wurde die Erschließungsplanung durch Herrn Dietlmeier vom gleichnamigen Ingenieurbüro vorgestellt. Hierbei traten noch offene Fragen auf, die mittlerweile entsprechend bearbeitet wurden.
Es liegt die Zustimmung des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 1381, Gemarkung Türkenfeld zum Notüberlauf aus der Mulde in sein Grundstück vor. Auch die Zustimmung der Grundstückseigentümerin der Fl.Nr. 1000, Gemarkung Türkenfeld liegt vor, den Notüberlauf über ihre Wiese zum Auhofer Graben zu leiten. Mit dem Grundstückseigentümer des Waldes Fl.Nr. 1013, Gemarkung Türkenfeld fanden bereits entsprechende Gespräche statt. Dieser ist ebenfalls einverstanden, lediglich die Vereinbarung hierzu wurde noch nicht unterschrieben.

Die Vorsitzende schlug vor, das Einlaufbauwerk des Regenrückhaltebeckens so nah wie möglich – bis zu 40 Meter – an den bestehenden Wald zu rücken. Dadurch entsteht ein Puffer für spätere Erweiterungsmöglichkeiten. Die Leitung kann bis dorthin als Rohr oder offener Graben ausgestaltet werden.

Die Zuwegung zum Regenrückhaltebecken wird mit Betonpflaster ausgeführt. Dipl.Ing. Dietlmeier empfiehlt auch den Fußweg vom Gewerbegebiet zur Flurstraße aufgrund seiner starken Längsneigung von bis zu 15% entsprechend zu befestigen und mit Betonpflaster auszugestalten.

Da das Gewerbegebiet im Süden eine starke Steigung und im Norden ein starkes Gefälle aufweist, würde das natürliche Gelände für die Erschließungsstraße (Wendehammer) um ca. 50 bis teilweise 80 cm abgetragen werden. Dadurch wird das Gelände geebnet. Die Gewerbebetriebe müssten sich somit am Niveau der Straße orientieren.

Für die Mulde am südlichen Grünstreifen ist eine neue Einfassung auf Höhe Ringstraße 18 und 20 erforderlich. Dies ist als Stützmauer oder Böschung möglich. Die Höhendifferenz beträgt ca. 17 cm. Im Erschließungsplan ist aktuell eine 40 cm hohe Stützmauer eingeplant.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass der Fußweg 1 (Zufahrt zur Flurstraße) mit Betonpflaster ausgestaltet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entwurfsplanung wie vorgestellt genehmigt wird und erteilt die Freigabe zur weiteren Planung und Ausschreibung. Die Leitung beim Regenrückhaltebecken soll als offener Graben und das Regenrückhaltebecken bis zu 40 m an den bestehenden Wald ausgeführt werden. Entlang des Grünweges bei der Mulde zur bestehenden Wohnbebauung ist auf Höhe Ringstraße 18 und 20 eine entsprechende Stützmauer mit einer Höhe von ca. 50 cm auszuführen. Die Fußwege 2 und 3 werden mit Betonpflaster ausgestaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 08:12 Uhr