Antrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe und Neubau eines überdachten Mistlagers mit Güllegrube auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe, und Neubau eines überdachten Mistlagers mit Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen. 
Die Vorsitzende erklärte, dass der Antrag grundsätzlich bereits in der Sitzung vom 18.05.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Die Gemeinde bat allerdings das Landratsamt Landshut, ein Gutachten aufgrund des nahegelegenen Wohngebietes erstellen zu lassen. Dies wurde zunächst vom Landratsamt als nicht erforderlich angesehen.
Bei der Prüfung des Bauantrags stellte das Landratsamt Landshut fest, dass die Anbauverbotszone zur Kreisstraße LA 36 nicht eingehalten wurde. Bei diesem Antrag wurde der Abstand zum Fahrbahnrand der Kreisstraße LA 36 nun auf 15 m angepasst, sodass die Anbauverbotszone somit eingehalten ist.
Beim Kompostierungsstall wird aus den Komponenten Holzsubstrat und Tierausscheidungen unter Sauerstoffzufuhr ein Heißrotteprozess in Gang gesetzt, dessen Endprodukt Kompost ist. Der Landwirt muss die Einstreu täglich zweimal mit Grubber und/oder Fräse auflockern bzw. belüften und durchmischen und dabei Kot und Harn gleichmäßig einarbeiten. In dem Stall sollen 30 Mutterkühe + Kälber untergebracht werden. Die Tiere werden überwiegend mit Heu und wenig Silo gefüttert. Die Weide soll laut Aussage des Bauherrn auf der Fl.Nr. 323, Gem. Schmatzhausen errichtet werden. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Da zwischenzeitlich auch Einwände von Bürgerinnen und Bürgern beim Landratsamt Landshut und in Kopie bei der Gemeinde Hohenthann eingegangen sind, wurde vom Antragsteller ein entsprechendes Gutachten beauftragt. Am heutigen Tag wurde bereits ein vorläufiges Gutachten mit Darstellung der prognostizierten Geruchsstundehäufigkeiten vorgelegt. An den nächstgelegenen Wohnnutzungen beträgt die prognostizierte Geruchsstundehäufigkeit 1% der Jahresstunden und unterschreitet den zulässigen Immissionswert nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) von 10% der Jahresstunden deutlich. Laut Gutachten kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben keine erheblichen Belästigungen durch Geruchseinwirkung nach § 3 BImSchG zu erwarten sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag aufgrund Grundlage des vorläufigen Immissionsschutzgutachtens zunächst zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Der ordnungsgemäße Betrieb des Kompostierungsstalles soll, um stärkere Geruchsemissionen zu vermeiden, regelmäßig überprüft werden. Zudem sind die geplanten elektrischen Weidezäune zu allen gemeindlichen Straßen/Wegen mit einem vorgesetzten Zaun abzusichern. 
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Erschließung mit Abwasser, Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Der Gemeinderat bittet außerdem auf der Fläche mit der Fl.Nr. 103, Gem. Schmatzhausen keine Weide zu errichten, da hier für die Anwohner unter anderem bei Überweidung eine erhebliche Belästigung durch Geruch und Fliegen entstehen würde. 
Sollte das Ergebnis des endgültigen Gutachtens Abweichungen zum vorläufigen Gutachten aufweisen (Überschreitung der zulässigen Immissionswerte von 10% der Jahresstunden), so ist dieser Antrag nochmals vom Gemeinderat zu bewerten und behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 08:12 Uhr