Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 38/9, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Stützmauer auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/9, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Errichtung einer Stützmauer. Laut Bebauungsplan ist ein Sockel unzulässig. 
Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn wurde von dem Antragsteller beigebracht.
Bei einem Vor-Ort-Termin wurde festgestellt, dass eine Mauer von max. 50 cm entlang des gemeindlichen Fußweges Fl.Nr. 38/12, Gemarkung Weihenstephan keine Beeinträchtigungen hervorruft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ zugestimmt wird. Die Sockelhöhe an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 38/12, Gemarkung Weihenstephan darf 50 cm nicht überschreiten. Der Sockel darf nach innen abgetreppt werden, wenn der horizontale Versatz mind. 50 cm beträgt. Zu den weiteren Nachbargrundstücken darf keine Mauer errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 08:12 Uhr