Nach Aufstellung der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Oktober 2021 gingen zwei Anträge bis 30.04.2022 bei der Gemeinde ein.
- Südwerk Projektgesellschaft mbH, Burgkunstadt
Bauphase 1: Fl.Nr. 2441 (Teilfläche), Gmk. Oberergoldsbach, Fläche: 8,2 ha, Leistung: 10.800 kWp
Bauphase 2: Fl.Nr. 739, 2468/2, 2470/7 (Teilfläche), 2471/2, Gmk. Oberergoldsbach, Fläche: 7,6 ha, Leistung: 9.700 kWp
- BürgerEnergie Niederbayern eG, Essenbach-Oberahrain
(Betreibergesellschaft mit Eigentümer)
Fl.Nr. 918, Gmk. Schmatzhausen, Fläche: 6,6 ha, Modulleistung: 4 MWp
Die Vorsitzende erläuterte anhand einer Tabelle die Bewertung der eingereichten Anträge gemäß der Leitlinie für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Demnach stehen grundsätzlich bei keinem Antrag Ausschlussgründe entgegen. Lediglich die Firma Südwerk beantragt bei beiden Anträgen eine größere Fläche, als gemäß Leitlinie zugelassen wird. Die BürgerEnergie Niederbayern eG hingegen bleibt innerhalb der vorgegebenen 7,5 ha.
Zudem wäre das Projekt der Bauphase 1 der Firma Südwerk sehr nahe an dem Grundstück Buch 3, was durchaus zu Störungen führen kann.
Die Ackerzahl von unter 50 wird bei keinem Antrag eingehalten, jedoch werden bei allen Anträgen entsprechende ökologische Maßnahmen getroffen (wie Schafbeweidung, Insektenhotel oder Bienenstöcke). Die BürgerEnergie Niederbayern eG weißt zudem eine Ausgleichsfläche von 30% auf dem beantragen Grundstück aus, was die Naturverträglichkeit weiter unterstützt.
Die BürgerEnergie Niederbayern eG selbst besteht aus organisierten Bürgern, welche zu 51% an dem Projekt beteiligt sind. Weiter wird der Grundstückseigentümer mit 49% beteiligt, sodass eine sehr hohen Bürgerbeteiligung vorliegt. Bei der Firma Südwerk werden maximal 10% für die Bürgerbeteiligung bereitgehalten.