Antrag auf Neubau eines Austragswohnhauses auf Fl.Nr. 834, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Austragswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 834, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine eigene Zufahrt besteht nicht. Falls eine Zufahrt erstellt werden soll, hat die Kosten der Antragsteller zu tragen. Die Regenwasserableitung erfolgt nach Antrag breitflächig. Die Kosten für einen evtl. nötigen Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Schmutzwasseranschluss wird nicht erstellt, da die Ableitung in die Kleinkläranlage des Antragstellers erfolgt.
Die Erschließung mit Wasser, Fernmelde und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.06.2024 09:05 Uhr