Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 11

Sachverhalt

Nachdem für das Kitajahr 2024/2025 für die Mittagsbetreuung viel mehr Kinder angemeldet waren als Plätze zur Verfügung stehen und weil die Eltern immer die lange Mindestbuchungszeit im Hort bemängelt haben, hat die Verwaltung mit dem Kreisjugendamt eine Lösung ausgearbeitet. Nachdem der Hort schon deutlich länger als zwei Jahre besteht, ist es künftig auch möglich sog. Kurzzeitbucher im Hort anzunehmen. Alle betroffenen Eltern wurden bei einem Infoabend in Kenntnis gesetzt und letztlich hat jede Familie die für sich erforderliche Betreuungsform bekommen. 
In der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten sind unter § 7 die Mindestbuchungszeiten festgelegt. Diese müssen ab September für den Hort nicht mehr 15 Stunden betragen. Der Hort kann nun auch schon bei einer Mindestbuchungszeit von 5 Stunden pro Woche gebucht werden, wenn die Quote 50 % nicht überschreitet. Ein Mittagessen wird für diese kurze Zeit nicht angeboten. Wer mindestens 10 Stunden pro Woche bucht nimmt automatisch am Mittagessen teil. In der Satzung ist daher die Mindestbuchungszeit für den Hort auf über 5 Stunden pro Woche festzulegen.  
Informiert wird der Gemeinderat in diesem Zusammenhang auch, dass die Betriebserlaubnis für den Hort vom Kreisjugendamt ab September 2024 auf 50 Plätze beschränkt ist. Die frühere Platzzahl von 65 Plätzen kann nicht mehr gewährt werden, weil die Mittagsbetreuung parallel zum Hort teilweise die gleichen Räume nutzt, sowie die Turnhalle nur eingeschränkt nutzbar ist und deshalb die erforderliche Nutzfläche für so viele gleichzeitig anwesende Kinder im Summenraumprogramm nicht gegeben ist. Aktuell sind 42 Kinder im Hort angemeldet, in der Mittagsbetreuung 23. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2024 09:33 Uhr