Bayern muss bis Ende 2027 1,1% und bis Ende 2032 1,8 % der Landesflächen für Windenergieanlagen sichern. Aktuell sind bereits 0,7% ausgewiesen. Für diese Sicherung der Flächen, hat der Regionale Planungsverband Landshut die ausgewiesenen Ausschlussgebiete aufgehoben, welche am 08.07.2024 in Kraft getreten ist. Demnach sollen nur noch Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt werden.
In der Planungsausschusssitzung am 16.04.2024 vom Regionalen Planungsverband Landshut wurde vom Verbandsvorsitzenden Peter Dreier der Ausschuss über den Stand bei der Erstellung der Suchraumkulisse für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie und über die maximalen möglichen Flächen informiert. Weiter wurde mitgeteilt, dass man insgesamt mit einem größeren Flächenanteil als 1,8 % in das Anhörungsverfahren gehen wolle, weil sich aufgrund des Verfahrens noch Reduzierungen bei den Flächen ergeben könnten. Weiter teilte der Verbandsvorsitzende mit, dass Gemeinden auch nach Erreichen der Flächenziele für Bayern noch zusätzlich zu den Vorranggebieten Flächen im Rahmen der Bauleitplanung bereitstellen könnten. Sollten die Flächenziele nicht erreicht werden, kann dies dazu führen, dass Windkraftanlagen wieder überall privilegiert werden.
Es gibt 4 besonderes betroffene Gemeinden. Mit diesen, zu der auch die Gemeinde Hohenthann gehört wurde bereits, mit der Regierung des SG 24 Raumordnung und der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes, die Suchraumkulisse dem Gemeinderat am 09.07.2024 vorgestellt und darüber diskutiert. In der Gemeinde Hohenthann ist eine Fläche von ca. 980 ha als Vorranggebiet dargestellt, dies sind 14 % der Gemeindefläche. Man war sich im Gemeinderat einig, dass dies zu groß ausgewiesene Vorrangflächen im Gemeindegebiet sind. Die Entwicklung der Gemeinde ist gefährdet, die ländliche Struktur verändert sich enorm durch die große Anzahl von möglichen Windkraftanlagen sowie die Bürger werden enorm beeinträchtigt. Man sprach sich für eine erhebliche Reduzierung der Flächen aus.
Die veröffentlichte Karte hierzu können Sie beim Regionalen Planungsverband Landshut unter www.region.landshut.org -> Verbandsarbeit -> Sitzungen -> 148. Sitzung des Planungsausschusses (Präsentation) einsehen.
Die Gemeinde nahm auch die Unterstützung und Begleitung des „Windkümmerers“ von der Energieagentur Regensburg, gefördert über das Wirtschaftsministerium, in Anspruch. Dieser wird auch in beratender Funktion für uns tätig sein.
Da die vorerst dargestellten Vorranggebiete über unsere Gemeindegrenzen hinaus gehen, wurde in Absprache mit dem Nachbarkommunen der Stadt Rottenburg, dem Markt Ergoldsbach, der Gemeinde Neufahrn und Hohenthann vereinbart, dass Ende dieser Woche alle voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben werden (auf Grundlage der Karte von Regionalen Planungsverband), mit der Bitte noch keine Verträge mit Projektierern abzuschließen.
Es sind bereits jetzt erste Projektentwickler auf die Gemeinde und teilweise auch auf die Grundstückseigentümer zu gekommen, um sich bevorzugte Flächen frühzeitig zu sichern. Da jedoch noch keine endgültige Entscheidung zu den Vorranggebieten getroffen wurde und auch die Gemeinde sowohl für die Kommune, für die Grundstückseigentümer, als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner den besten Nutzen erzielen will, sollten abgewartet werden, bis genauere Informationen bekannt sind.
Die Vorbereitung der Unterlagen für die Einleitung des Anhörungsverfahrens ist lt. Regionalen Planungsverband für Ende 2024/Anfang 2025 geplant.