Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "SO Einzelhandel Pfeffenhausen Süd" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 (1. Auslegung)
Im Sondergebiet ist eine Nutzung als großflächiger Einzelhandel inklusive Parkplätzen vorgesehen. Es ist eine Zufahrt über die Kreisstraße LA38 (Moosburger Straße) geplant.
Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches beträgt ca. 11.399 m²
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 53 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ und die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 55 „Sondergebiet u. Gewerbegebiet Ergoldsbach-Süd“ durch Deckblatt Nr. 1 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ (2. Auslegung)
Vorgesehen ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Café und Lagerfläche. Der Bereich des bisherigen Gewerbegebietes GE 2 wird als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst den nordöstlichen Teil des Quartiers “GE 2“ mit ca. 4.892 m².
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 „Agri-PV-Anlage Salzburg“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 76 „Agri-PV-Anlage Salzburg“ (2. Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG in der aktuellen Fassung vorgesehen. Durch die Umsetzung als Agrar-Photovoltaikanlage, also der kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion, ergibt sich der Vorteil, dass die Fläche doppelt verwendet werden kann und so die Flächennutzungseffizienz deutlich steigt.
Die Gesamtfläche für das geplante Sondergebiet beträgt innerhalb des Geltungsbereiches 530.034 m²
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 22, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 12 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walpersdorf“ (1. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit fester Aufständerung mit Modultischen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3 ha
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 23, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 13 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walpersdorf II“ (1. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit fester Aufständerung mit Modultischen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2 ha
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.