Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen Deckblatt Nr. 1" in Schmatzhausen; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Zierer vom Ingenieurbüro Zierer musste sich leider entschuldigen, sodass Herr Leinthaler vom Bauamt der Gemeinde Hohenthann die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vorstellte.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Hohenthann billigt den vom Architekturbüro Norbert Zierer, Hirtberg 5, 84076 Pfeffenhausen ausgearbeiteten Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen“ und die Begründung in der Fassung vom 02.07.2020 mit den vorstehenden beschlossenen Änderungen.
Das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 14:40 Uhr