Kindertagesstätten - Bedarfsfeststellung 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BayKiBiG soll eine regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung im 3-jährigen Turnus von der Gemeinde durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Geburtenzahlen in den Jahren 2020-2022 ist der Bedarf an Kindergartenplätzen gestiegen. Um dies zu beobachten wurde bei der Bedarfsfeststellung im Januar 2024 festgelegt, bereits ein Jahr später wieder eine Bedarfsfeststellung durchzuführen. Diese aktuelle Bedarfsfeststellung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Kindergarten Gänseblümchen
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im gemeindlichen Kindergarten in Hohenthann die vorhandenen 145 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Die Entwicklung der Geburtenzahlen ist genau im Auge zu behalten.
Kinderkrippen Zwergenland und Glückskäfer
Der Gemeinderat beschließt, dass die 40 Krippenplätze in der Krippe Zwergenland sowie die 24 Krippenplätze in der Krippe Glückskäfer den Bedarf ausreichend abdecken.
Hort Hohenthann
Der Gemeinderat beschließt, dass die 50 Plätze im Hort den Bedarf aktuell abdecken. Im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind die Planungen weiterzuverfolgen und baldmöglichst ein konkretes Konzept vorzustellen.
Waldkindergarten Hohenthann
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im Waldkindergarten Hohenthann die bestehenden 20 Plätze erforderlich sind und damit anerkannt werden.
Fortschreibung Bedarfsplanung
Der Gemeinderat beschließt abschließend, dass die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Hohenthann im Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entsprechend der vorgenannten Beschlüsse fortgeschrieben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2025 06:59 Uhr