Antrag auf Errichtung eines Einfamlienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf Fl.Nr. 1668/3, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1668/3, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. 

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 11:44 Uhr