Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.312.900,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.214.700,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 253.050,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer: 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hohenthann, den …………… Gemeinde Hohenthann
Siegel Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin