Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.

Im Lageplan wurden folgende Maße eingetragen: Wohnhaus: 13 m x 11 m und Doppelgarage: 7 m x 6 m. Der Abstand zwischen Garage und Grenze beträgt 3 m. Da die Höhe der Garage aus den eingereichten Planunterlagen nicht ersichtlich ist kann nicht beurteilt werden, ob Abstandsflächen ausgelöst werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung zum Nachbargrundstück liegt nicht vor.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Lt. Prüfung unseres Bauamtes, handelt es sich hierbei um ein Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich), da nach § 34 BauGB (Innenbereich) nur die für die angemessene Fortentwicklung vorhandene Bebauung maßstabsbildend ist. Als relevante bauliche Anlagen gelten nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen. 

Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen (weiteren) Kanalanschluss liegt nicht vor.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Vor Bauantragsstellung ist mit dem Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen weiteren Kanalanschluss abzuschließen. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2025 12:14 Uhr