Vorstellung der Vorplanung des Natürlicher Rückhaltes am Türkenfelder Bach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2025 ö 8

Sachverhalt

Bei der Berechnung (HQ100 = Überschwemmungen durch den Türkenfelder Bach) im Sturzflutrisikomangement (Juni 2023) wurde nur ein geringes Schadenspotential an Gebäuden festgestellt. Erst bei der Betrachtung des wild abfließenden Wassers (N100) zeigt sich, dass mehrere Gebäude betroffen sind. Bei der Förderung eines Hochwasserrückhaltebeckens ist die Bausumme im Verhältnis zum Schadenspotential zu betrachten. Da dies sehr gering ist, kann eine Förderung durch das WWA nicht erfolgen.
Um die Anlieger aber besser schützen zu können wurde nun auf dem Flurstück Nr. 45, Gemarkung. Türkenfeld eine Vorplanung erstellt, um die Möglichkeit einer Natürlichen Rückhaltung zu prüfen. 
Dies erfolgte in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Herrn Haberl und Herrn Nöscher, die am 15.01.2025 sich ein Bild von der Örtlichkeit machten. 
Der im Planungsbereich geradlinig verlaufende Türkenfelder Bach soll nach Norden mäandriert werden. Der Bachverlauf wird von unten her mit einem flacheren Gefälle geplant, um eine Absenkung des Niveaus zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auch der angrenzende Bereich abgesenkt. Am östlichen Grundstücksbereich wird eine Bodenwelle (ca. 45 cm) erstellt, die dann einen natürlichen Rückhalt erzeugt. Durch diese Maßnahme können ca. 3000 m³ Wasser zurückgehalten bzw. verlangsamt dem Bachlauf wieder zugeführt werden. 
Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Landshut kann die Baumaßnahme als „Gewässerausbau“ gewertet werden und gemäß der RZWas 2025 (Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) mit 90 % der anrechenbaren Kosten gefördert werden.
Ein höherer Damm würde einem natürlichen Rückhalt nicht mehr entsprechen und könnte dann nicht mehr gefördert werden.
Für den Zuwendungsantrag muss eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen. Dieser Antrag auf Gewässerausbau ist bei Landratsamt Landshut, Sachgebiet Wasserrecht zu stellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Vorplanung Einverständnis besteht. Es soll die Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Außerdem soll dann anschließend ein Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt Landshut gestellt werden. Die Geldmittel sind in den Haushalt 2026 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2025 12:14 Uhr