1. Zum Bebauungs- und Grünordnungsplan “Gewerbegebiet GE West“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 22.12.2020 bis 28.01.2021 in der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 11.12.2020 hingewiesen.
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:
1.1 Von den Anwohnern der Ringstraße Hausnummer 8 bis Hausnummer 20 ging mit Schreiben vom 14.01.2020 folgende Stellungnahme ein:
Betreff: Widerspruch der Anwohner der Ringstraße zum Gewerbegebiet
Sehr geehrte Frau Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, mit Bedauern müssen wir feststellen, dass wir ohne jegliche Rücksprache, bei der verschiedene Punkte zum neuen Gewerbegebiet geklärt werden könnten, übergangen wurden.
Deshalb möchten wir unsere Einwände nun schriftlich formulieren.
Der Abstand zu unseren Häusern ist mit 10 m absolut zu wenig.
Der Lärmschutzwert muss wesentlich gesenkt werden.
Die Aufschüttung bis zu 3 m ist ein Unding, wir haben Aussicht nur noch auf den Wall und die riesigen, hohen Gebäude über uns — Firsthöhe 11 m, Traufhöhe 8 m. Dies ergibt am Abend eine Überschattung unserer Gärten.
Die Anwohner im unteren Bereich (Hausnummer 16 und 18) haben bei Starkregen bereits in der Vergangenheit mit Überschwemmungen zu kämpfen, diese werden durch die Versiegelung und dem geringen Abstand noch wesentlich größer.
Absolut unmöglich ist der geplante Gehweg hinter unseren Grundstücken. Weil die Straße mit Zugang auf der Vorderseite unserer Grundstücke verläuft, haben wir uns deshalb hinter unseren Häusern Terrassen, Freisitze und Grillplätze geschaffen um ruhige Rückzugsplätze zu haben, Ruhe gibt es dann nicht mehr.
Sicher wird aus diesem Weg, wie aus vielen anderen im Ort ein „Hundeklo"!
Direkt an unseren Grundstücksgrenzen befinden sich viele Hecken und Stauden, sowie Holzlager. Sollte hier aus Unachtsamkeit (z.B. durch eine weggeworfene Zigarette) ein Brand entstehen, was passiert dann?
Nicht außer Acht lassen möchten wir auch die Wertminderung unserer Häuser.
Es würde uns freuen, wenn es zu einem Gespräch mit Ihnen, dem Gemeinderat und uns Anliegern kommen würde.
Architekt Bindhammer erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen:
- Teilung der Fläche GE 1 in GE 1a und GE 1b
- Aufschüttungen in GE 1a von bis 3 Meter auf bis 2 Meter reduzieren
- Aufschüttungen in GE 1b von bis 3 Meter auf bis 1 Meter reduzieren
- Zulässige Wandhöhe in GE 1a und GE 1b auf max. 6,0 m ab OK Erschließungsstraße reduzieren
- Zulässige Firsthöhe in GE 1a und GE 1b auf max. 10,0 m ab OK Erschließungsstraße reduzieren
- Anbauverbotszone in GE 1b auf 10 Meter reduzieren
- Weg zwischen Wohnbebauung und Gewerbegebiet herausnehmen und als Grünstreifen ausbauen