Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung (2023 - 2025)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden wieder die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen. Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibungen liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Gemeinde Hohenthann bereits vor.
Die Gemeinde Hohenthann ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet. Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50% des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energie Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh
Bei der letzten Ausschreibung entschied sich der Gemeinderat für Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Mehrkosten gegenüber Ökostrom mit Neuanlagenquote wären voraussichtlich zwischen 2.200 € und 5.400 € pro Jahr gelegen.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass die Verwaltung gebeten wird, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen sollen wieder in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr