Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Da von Seiten des Landratsamtes lediglich eine Genehmigung eines Betriebsleiterwohnhauses möglich ist, wurde der Bauantrag, welcher in der Sitzung am 18.01.2022 behandelt wurde, vom Antragsteller zurückgezogen und ein neuer Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Demzufolge ist ein neuer Beschluss notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Mögliche Verrohrungskosten hat ebenfalls der Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der bestehende Beschluss hierzu vom 18.01.2022 wird durch diesen Beschluss ersetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr