Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGW-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Frau Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck begrüßen. Frau Radlbeck kalkulierte die Einleitungsgebühr für die kommenden 4 Jahre neu und stellte diese dem Gemeinderat vor.
Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende Benutzungsgebühren erhoben werden. Aufgrund des bestehenden Benutzungszwangs soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Die gebührenfähigen Kosten teilen sich auf in laufende Betriebskosten (Kalkulationszeitraum) und kalkulatorische Kosten mit Abschreibungen und Zinsen (Nutzungsdauer).
Zunächst erfolgte die Nachkalkulation der vorangegangen vier Jahre (2018 – 2021). Demnach ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 32.200,37 €, die mit 8.050,09 € pro Jahr auf die kommenden Jahre (2022 – 2025) umgelegt werden. Gemäß der Vorkalkulation für die Jahr 2022 bis 2025 ergibt sich nun eine neue Einleitungsgebühr im Mittel in Höhe von 2,37 €/m³. Bisher lag die Gebühr bei 2,30 €/m³ (seit 01.01.2013).
Aufgrund des Beschlusses vom 14.12.2021 wird die Kanalgebühr rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.
Eine gesplittete Abwassergebühr muss eingeführt werden, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr geringfügig sind. Die Erheblichkeitsgrenze des Bundesverwaltungsgerichts und des BayVGH liegt dabei bei einem 12 %igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung.
Es ergeben sich Prozentsätze für die Beseitigung des Niederschlagswassers aus Grundstücken von 10,18 % bis 10,82 % der gebührenfähigen Kosten. Sie liegen damit nicht über der Erheblichkeitsschwelle von 12 %, sodass eine gesplittete Abwassergebühr zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGS-EWS)
vom 31.05.2022

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 2,37 € pro Kubikmeter Abwasser.


§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 07:44 Uhr