Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Fa. Tennet TSO GmbH, Bayreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, die bestehende 220-KV-Freileitung von Raitersaich nach Altheim („Juraleitung“) durch die Errichtung einer 380-KV-Höchstspannungsleitung zu ersetzen.
Das Raumordnungsverfahren wurde am 12.05.2021 eingereicht und ist mit dem Erhalt der landesplanerischen Beurteilung am 30.06.2022 abgeschlossen. Die landesplanerische Beurteilung hat den eingereichten Korridor mit Maßgaben als raumverträglich bestätigt. Dem ROV schließt sich zur Genehmigung des Ersatzneubaus ein Planfeststellungsverfahren gem.§ 43 Abs. 1 EnWG an. Für das Ersatzneubauvorhaben besteht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 
Die Vorhabenträgerin stellt bei der planfeststellenden Behörde Antrag auf Durchführung eines Scopings (§ 15 Abs. 1 UVPG).

Im Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG geht es insbesondere darum, ob die vom Vorhabenträger vorgesehenen Methoden und das Untersuchungsgebiet zur Erfassung, Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen zutreffend gewählt wurden und ob der von der Vorhabenträgerin vorgeschlagene Umfang an beizubringenden Untersuchungen genügt. 
Das Scoping-Verfahren hat zwar grundsätzlich nur die Ermittlung des Untersuchungsrahmens zum Inhalt. Gleichwohl bietet sich für die Vorhabenträgerin in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, sich ein - über die umweltspezifischen Aspekte hinausgehendes - umfassendes Bild über weitere Belange, die potenzielle Probleme oder Konflikte beinhalten können, zu verschaffen und diese ggf. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Der Raumordnungskorridor wurde präzisiert und verläuft im Bereich Rottenburg a. d. Laaber westlich der Bestandsleitung nach Süden. Südlich Pfifferling erfolgt der Schwenk nach Osten, das Tal der kleinen Laaber wird südlich Laber gequert. Die Trasse verläuft dann nördl. Gambachreuth. Von dort knickt die Leitung nach Südosten und verläuft über den Wald südlich Mantel. Der weitere Verlauf ist zwischen Unkofen und Oberergoldsbach Richtung Süden und trifft dann auf die 110-kV-Leitungen der Deutschen Bahn und des Bayernwerkes. 

Diese Variante ist im Verfahren zu prüfen, ob ein geradliniger Verlauf unter Umgehung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen (33, Oberergoldsbach) möglich ist. Außerdem führt diese Variante durch den Waldbereich Fuchsberg. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich weiterhin für den geradlinigen Verlauf der Trasse aus. Dadurch werden weniger Mastenstandorte – die weniger Beeinträchtigung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen – benötigt, ebenso ist diese Variante kostensparender. 
Außerdem ist die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, wegen der Annäherung an Baudenkmäler (Burg Kirchberg) geringer und man ist weiter entfernt von den Amphibien-Standorten. 
 
Mit dem Umfang der zu untersuchenden Gebiete besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 16:37 Uhr