Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Östlich Burghart" in Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Emmel vom Landschaftsplanungsbüro EGL begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.08.2022 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Östlich Burghart" aufgestellt wird. Von dem Landschaftsplanungsbüro EGL, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Emmel erläuterte einige Festsetzungen des Geländes mit einer Fläche von knapp 6,4 ha. Er ging darauf ein, dass man sich hier in einer Wasserschutzzone 3 B Rottenburger Gruppe befindet. Auch deshalb bietet sich eine PV-Anlage auf dieser Fläche an, da die landwirtschaftliche Nutzung bei dieser Schutzzone mit vielen Auflagen verbunden wäre, was eine solche Nutzung eher schwierig macht. Ebenso erläuterte er die Baumfallzone von 30 Meter, die der Forst fordert. Die  „Anbauverbotszone“ wird als Ausgleichsfläche genutzt, welche direkt im Geltungsbereich verwirklicht werden kann. Die Größe der Fläche beruht auf den Faktor 0,2 multipliziert mit der Gesamtfläche. Die Zaunhöhe ist auf 2 Meter festgesetzt, da sonst die Abstandsflächen wieder größer sein müssten. Speziell bei Punkt D.4 erläuterte er, dass diese Festsetzungen dazu dienen, dass das Bodenregime nicht beeinträchtigt wird und die Fläche auch bei Rückbau der PV-Anlage noch landwirtschaftlich genutzt werden kann.  Herr Emmel erklärte auch, dass die Blendung auf dieser Fläche nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, weshalb derzeit ein Blendgutachten in Auftrag gegeben wurde. Dies wird in der Planung und bei der 2. Auslegung berücksichtigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Östlich Burghart" in der Fassung vom 28.02.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 09:02 Uhr