Erlass einer neuen Feuerwehrkostensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann hat erstmals am 01.02.2017 die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Kosten wurden aus dem Verzeichnis der Pauschalsätze des Bayerischen Gemeindetages übernommen. Nach Urteil des VG Würzburg und Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag ist es aber nicht zulässig, die Mustersatzung mit den Pauschalsätzen genauso zu übernehmen. Dies soll lediglich ein Muster zur Orientierung sein. Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine individuelle Pauschalsatzberechnung vorzunehmen. Nur dann kann in der Satzung eine wirksame Rechtsgrundlage gesehen werden. 
In Bezug auf die Personalkosten ist keine Individualberechnung durchzuführen und der Pauschalbetrag des Gemeindetages kann übernommen werden. 
Das neue TLF 3000 der Feuerwehr Hohenthann war in der bisherigen Satzung noch nicht enthalten und wird mit aufgenommen. 

Ebenso werden die Kosten für die Schlauchpflegeanlage mit in die Feuerwehrkostensatzung mit aufgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Feuerwehrkostensatzung, die als Anlage zur Niederschrift beigefügt ist, erlassen wird und zugleich die bisherige Satzung vom 01.02.2017 außer Kraft tritt.  Die Feuerwehrkostensatzung tritt zum 15.03.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 09:02 Uhr