Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.846.730,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.512.200,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.567.300,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 254.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
- für die übrigen Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hohenthann, den 19.04.2023 Gemeinde Hohenthann
Siegel Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin