Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Andermannsdorf-Süd"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Wolfgang Schindlbeck hat bei der Gemeinde einen Antrag zu einer möglichen Bebauung auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 339, Gemarkung Andermannsdorf gestellt. Der Bereich befindet sich im Außenbereich. Deshalb ist eine Bebauung nur mit einer Einbeziehungssatzung möglich. Mit Herrn Schindlbeck wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abgeschlossen.
Erste Bürgermeisterin Weiß konnte zur Vorstellung und Erläuterung den Architekten Herrn Ludwig Bindhammer begrüßen, der die Einbeziehungssatzung dem Gemeinderat vorstellte. Er erläuterte ebenso, dass Herr Staudenhöchtl vom Landratsamt Einwände in Bezug auf die Ausführlichkeit der Einbeziehungssatzung hatte. Diese ist viel zu ausführlich und enthält zu viele Festsetzungen, was dazu führt, dass die Festsetzungsdichte bereits einem Bebauungsplan entspricht. Dies wird jedoch in anderen Landkreisen wieder ganz anders gesehen, laut Herrn Bindhammer. Im Landkreis Straubing beispielsweise ist es so gewollt, dass die Einbeziehungssatzungen so ausführlich sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 339 Gemarkung Andermannsdorf, eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt wird. Im Bereich der Einbeziehungssatzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der dort ansässige Betrieb für Transport und Baustoffhandel sich erweitern kann. Der Name der Einbeziehungssatzung soll "Andermannsdorf-Süd" lauten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2023 10:16 Uhr