Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergoldsbach 
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 73 „Sondergebiet Solarpark Siegensdorf Bahn West“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 48 „SO Solarpark Siegensdorf Bahn West“ (zweite Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in der Marktgemeinde Ergoldsbach. Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der Bereich soll als Sondergebiet für Erneuerbare Energien (Freiflächen-Photovoltaikanlage) entwickelt werden.
Gesamtfläche: 11.456 m²

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 18 (zweite Auslegung)
Die Änderung durch Deckblatt 18 betrifft ausschließlich die zulässigen Verkaufsflächen für die Sortimente, alle übrigen planlichen und textlichen Festsetzungen und Hinweise einschließlich der Plandarstellung bleiben unverändert. Die Verkaufsflächen werden dahingehend geändert, dass an Stelle der Flächen für den Lebensmittel Discountmarkt (950 m²) nun Flächen für einen weiteren Non Food Fachmarkt (950 m²) festgesetzt werden, für die entsprechend der bisherigen Festsetzungssystematik unterschiedliche Teilsortimente festgesetzt werden.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 12.418 m²

  • Gemeinde Weihmichl
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Weinberg“ mit gleichzeitiger Änderung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ mit Deckblatt Nr. 2 (erste Auslegung)
Geplant ist die Errichtung von 14 Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Doppelgaragen.
Gesamtfläche: ca. 14.000 m²

  • Markt Pfeffenhausen
Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Marktkern und die unmittelbar anrainenden Quartiere.

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 20.07.2023 08:22 Uhr