Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 18.07.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung des Entwurfes zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Bindhammer begrüßen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt und die Abwägungen zu den Stellungnahmen erarbeitet. Daraufhin wurden vom Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach ein Entwurf erarbeitet.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd" in der Fassung vom 18.07.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage zum Beschluss - Stellungnahmen EBS Andermannsdorf-Süd 1. Auslegung (.pdf)
Datenstand vom 02.08.2023 08:04 Uhr