Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser auf Fl.Nr. 323 Gemarkung Schmatzhausen über einen Entwässerungsgraben in den Schmatzhauser Bach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Neubau eines Kompostierungsstalles und eines Jungrinderstalles auf FlstNr. 323 über einen Entwässerungsgraben in den Schmatzhauser Bach, FlstNr. 318/2, Gmkg. Schmatzhausen.
Die Rückhaltung EZG 01 soll mit 2 in Reihe geschalteten Zisternen (Vgesamt = 26 m³), sowie einer voreingestellten Schwimmerdrossel (Qdr = 1,5 l/s) und einem Notüberlauf DN 150 umgesetzt werden. 
Die Rückhaltung EZG 02 soll mit einer Zisterne (V = 15 m³), sowie einer voreingestellten Schwimmerdrossel (Qdr= 0,9 l/s) und einem Notüberlauf DN 150 umgesetzt werden. 

Die Entwässerung der verschiedenen Oberflächen auf dem Grundstück soll über den bestehenden Straßenbegleitgraben erfolgen. Aktuell läuft das Niederschlagswasser ungedrosselt über den Graben ab. Zukünftig wird das Niederschlagswasser gesammelt (Zisternen) und gedrosselt in den Straßenbegleitgraben eingeleitet. Der Straßenbegleitgraben mündet nach ca. 90 m in ein Rückenrückhaltebecken (Hochwasserschutz Schmatzhausen) auf Fl.Nr. 318/2 und 299/1. Die Rückhaltebecken entwässern in den Schmatzhausener Bach, der durch Schmatzhausen verläuft und im Ortsgebiet teils verrohrt ist. Südöstlich der Ortschaft mündet dieser in die Kleine Laber. 

Der Gemeinde wurde als Unterhaltspflichtiger die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
Die beiden Zisternen sind auf ein Regenereignis mit 5 jähriger Wiederkehr ausgelegt, was den gültigen Vorschriften entspricht.
Die gemeindlichen Rückhaltungen wurden freiwillig auf ein 20 jähriges Regenereignis ausgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag Einverständnis besteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2023 08:04 Uhr