Stellungnahme des Regionalplans der Region Landshut - Teilfortschreibung Energie - Aufhebung der Ausschlussgebiete
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) enthalten die Regionalpläne unter anderem regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Daneben können ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden (vgl. LEP 6.2.2).
Am 05.09.2022 erfolgte der Beschluss des Planungsausschusses der Region Landshut, das Kapitel B VI Energie fortzuschreiben und an die aktuellen Herausforderungen der Region anzupassen. Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete laut Beschluss des Planungsausschusses vom 25.04.2023 im Rahmen einer Teilfortschreibung bereits im Vorgriff aufgehoben werden. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben weiter.
Die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden derzeit überarbeiten. Aktuell sind folgende Vorranggebiete im Gemeindegebiet ausgewiesen:
WK 30 Grafenhaun West (Gemeinden Weihmichl und Hohenthann, Lkr. Landshut)
WK 32 Türkenfeld (Stadt Rottenburg und Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut)
WK 33 Oberergoldsbach (Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut)
Als Vorbehaltsgebiet ist ausgewiesen: WK 63 Petersglaim (Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Landshut – Kapitel B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.11.2023 08:13 Uhr