Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann. 
Im Zuge der Antragstellung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Niederschlagswasserableitung des gesamten Betriebsgeländes im Jahre 2015 (Az. 23-6326.2-2-5241) wurde festgelegt, für die Bestandssituation gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut eine Konzeption zu erarbeiten, um eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Im Antrag soll die Einleitung von Niederschlagswasser des gesamten Betriebsgeländes der Fa. Siegl in den Goldbach neu betrachtet und wasserrechtlich genehmigt werden. Grundlage für die Genehmigung der Einleitungsstelle sind die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser des Merkblattes DWA- M 153. Hier wird zwischen Qualität und Quantität des eingeleiteten Niederschlagswassers im Verhältnis zum Vorfluter unterschieden. 
Direkt an den Vorfluter (Goldbach) sind im Bestand die Dachflächen A1 – A11 angeschlossen. Die durch Pflaster, Asphalt oder Schotter versiegelten Hofflächen werden nicht gesammelt und kontrolliert abgeführt, sondern versickern in den angrenzenden Gärten und Wiesen bzw. Ackerflächen. Diese Flächen befinden sich im Eigentum des Antragsstellers und werden für die Genehmigung nicht weiter betrachte. Das Niederschlagswasser der direkten Bereiche der bestehenden Biogasanlage (Lager- & Dachflächen) wird lt. Betreiber zentral gesammelt, der Biogasanlage zur Verwertung wieder zugeführt oder auf den Feldern ausgebracht. Die Rückhaltemaßnahme, die im Zuge der Erweiterung des bestehenden Mastschweinebetriebes durch den Neubau einer neuen Lagerhalle (A23) im nordöstlichen Grundstücksbereich umgesetzt wurde, wurde nicht, wie ursprünglich geplant mit einer Ableitung in den Goldbach ausgeführt, sondern mit einer Mulde und flächenhafter Oberflächenversickerung im angrenzenden Feld.  

Bei einem 5-jährigen Regenereignis wären 155,69 m³ erforderliches Speichervolumen notwendig. Es ist geplant für den westlichen Teilbereich eine Rückhaltung von ca. 60 m³ mit einem Drosselablauf von 9,7 l/s zu erstellen. Es werden keine weitere Rückhaltemaßnahmen ausgearbeitet. Weitere Maßnahmen könnten wohl nur mit großem wirtschaftlichen Aufwand nach den aktuellen Vorgaben realisiert werden. Lt. Aussage vom Eigentümer stehen die Stallgebäude um den Bereich der Biogasanlage zu nah am Vorfluter, um hier eine sinnvolle Rückhaltung zu schaffen. Dies wurde lt. Eigentümer mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen. Durch die zusätzliche Rückhaltung würde sich die Bestandssituation deutlich verbessern und die Abflusssituation entschärfen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann, auf Grundlage der Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt, Einverständnis besteht.
Zusätzlich beschließt der Gemeinderat, dass erste Bürgermeisterin Andrea Weiß beauftragt wird, mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen, um unterhalb seines Betriebsgeländes eine entsprechende Fläche zur Realisierung eines Regenrückhaltebeckens in Bezug auf das Sturzflutrisikomanagement zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2023 10:11 Uhr