Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ (2. Auslegung)
Ausweisung neuer Gewerbeflächen für den Erweiterungsbedarf der angrenzenden Firma.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m²
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 „Asphaltmischanlage Kläham“ sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 72 „Asphaltmischanlage Kläham“ (1. Auslegung)
Eine ortsansässige Firma der Marktgemeinde Ergoldsbach plant auf der Fl.Nr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, die Errichtung einer Asphaltmischanlage. Hierbei handelt sich um eine Standortverlagerung einer bereits bestehenden Anlage im Landkreis Landshut. Ziel ist die Sicherung der Arbeitsplätze der Fa. Böhm am Standort Kläham in Verbindung mit einer Produktabnahmesicherheit von 25% der hergestellten Ware.
Die höchsten Bauteile sind die Asphaltmischanlage mit der sog. Paralleltrommel bis 37,5 m Höhe und der Kamin bis 40 m Höhe, ausgehend von einer Bezugshöhe von 434 müNN. Es ist von einem Flächenanteil bis zu 25 % für die technische Anlage auszugehen, sowie von weiteren 20 % zur Lagerung in Hallen mit max. 8 m Wandhöhe und max. 12 m Firsthöhe. Hinzu kommen bis zu 60.000 m³ bzw. max. 60 % der Gesamtfläche als offene Lagerflächen bzw. Fahr- und Behandlungsflächen. Für die Anlage sind tägliche Betriebszeiten (Montag bis Freitag) von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geplant. Die Betriebszeit beläuft sich (im 2-Schicht-Betrieb) von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. In Ausnahmefällen kann es auch zu Arbeiten nachts (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) kommen. Hierbei wird das vorgemischte Material auf die LKWs verladen und abgefahren. Erfahrungsgemäß kommt dies selten vor.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,3 ha.
Im Rahmen der Machbarkeits-Untersuchung bzw. Immissionsschutz-Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Asphaltmischanlage Kläham“ der Marktgemeinde Ergoldsbach, Lärmschutz, Luftreinhaltung und Geruchsimmissionen, Auftrags-Nr. 3692461, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Westendstraße 199, 80686 München, 16.01.2023, wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Ansiedlung bzw. der Realisierung einer Asphaltmischanlage am geplanten Standort untersucht. In diesem Zusammenhang sind aus fachtechnischer Sicht Aspekte des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung einschließlich möglicher Geruchsimmissionen zu behandeln. Zusammengefasst wurden dabei folgende Ergebnisse erarbeitet:
- Der Betrieb einer Asphaltmischanlage erscheint am geplanten Standort aus schalltechnischer Sicht und auch aus Sicht der Luftreinhaltung grundsätzlich machbar und realisierbar
- Verursacht durch die Geräuschimmissionen einer Asphaltmischanlage können an den maßgeblichen Immissionsorten am Ortsrand von Kläham jeweils um 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegende Immissionsrichtwertanteile eingehalten werden, diese Pegel tragen im Sinne des Textes der TA Lärm nicht relevant zum Gesamtpegel bei.
- Mit diesen Immissionsrichtwertanteilen korrelieren für das Plangebiet Emissionskontingente LEK in Höhe von tagsüber 68 dB(A) und nachts 53 dB(A). Diese werden mit planlicher Festsetzung 15.1 definiert und im Textlichem Hinweis 0.7 konkretisiert.
- Die Gesamtzusatzbelastung durch eine geplante Asphaltmischanlage mit Nebeneinrichtungen unterschreitet an allen relevanten Immissionsorten den Irrelevanzwert gemäß Nr. 3.3 des Anhangs 7 TA Luft von 2 % (0,02).
- Erhebliche Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG durch Geruchsimmissionen sind durch eine geplante Asphaltmischanlage nicht zu erwarten.
- Detailbetrachtungen können im Rahmen der Gutachtenserstellung für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren angestellt werden.
Hiervon sind Belange der Gemeinde, insbesondere die Ortsteile Oberergoldsbach, Unkofen, Pfarrkofen und Hohenthann in Bezug auf das Verkehrsaufkommen betroffen, wenn der LKW-Verkehr Richtung Staatsstraße 2143 fährt.